Das Obergericht konnte dadurch einen persönlichen Eindruck ihrer Persönlichkeit und ihres Aussageverhaltens gewinnen und Unklarheiten klären. Die Entstehungsgeschichte wird von ihr in allen Einvernahmen konstant und widerspruchsfrei wiedergegeben, indem sie schilderte, wie die Situation eskaliert sei, nachdem sie dem Beschuldigten ihren Scheidungswunsch eröffnet habe. Der Beschuldigte sei daraufhin tätlich gegen sie geworden, habe sie am Hals gepackt, mit der linken Faust an die Schläfe geschlagen, sie angeschrien und fest am Oberarm gepackt. Davon habe sie einen blauen Fleck bekommen. Die Kinder hätten diese Auseinandersetzung miterlebt, hätten Angst bekommen und zu weinen begonnen.