Vollzugs wurde verzichtet. Das Bezirksgericht Laufenburg ordnete ein Kontakt- und Rayonverbot für drei Jahre an und verwies den Beschuldigten für die Dauer von 8 Jahren des Landes. Schliesslich sprach das Bezirksgericht Laufenburg C.L. eine Genugtuung von Fr. 2'000.00 zu und entschied über die Kostenfolgen.