Im Übrigen befand es ihn wegen mehrfacher Drohung, mehrfacher, teilweiser versuchter Nötigung, mehrfacher Beschimpfung, Verletzung der Fürsorgeund Erziehungspflichten und wegen Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen für schuldig und verurteilte ihn zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 16 Monaten, einer bedingten Geldstrafe von 45 Tagessätzen à Fr. 30.00, je bei einer Probezeit von 3 Jahren, und einer Busse von Fr. 300.00, ersatzweise 10 Tage Freiheitsstrafe. Auf den Widerruf des mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt vom 30. Januar 2020 für eine Geldstrafe von 20 Tagessätzen à Fr. 30.00 gewährten bedingten Vollzugs wurde verzichtet.