1.3. Mit Urteil vom 23. Januar 2023 stellte das Bezirksgericht Laufenburg das Verfahren bezüglich Tätlichkeiten zufolge Verjährung ein und sprach den Beschuldigten in einem Punkt vom Vorwurf der Drohung frei. Im Übrigen befand es ihn wegen mehrfacher Drohung, mehrfacher, teilweiser versuchter Nötigung, mehrfacher Beschimpfung, Verletzung der Fürsorgeund Erziehungspflichten und wegen Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen für schuldig und verurteilte ihn zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 16 Monaten, einer bedingten Geldstrafe von 45 Tagessätzen à Fr. 30.00, je bei einer Probezeit von 3 Jahren, und einer Busse von Fr. 300.00, ersatzweise 10 Tage Freiheitsstrafe.