Die Beschuldigte wird u.a. wegen gewerbsmässigen Betrugs schuldig gesprochen. Es handelt sich dabei nicht um Bagatellen, sondern um Straftaten, welche die öffentliche Sicherheit und insbesondere Ordnung tangieren. Entsprechend wird die Beschuldigte auch zu einer elfmonatigen Freiheitsstrafe verurteilt. Unter Berücksichtigung des langen Tatzeitraums weisen die Delikte sowohl einzeln als auch in ihrer Gesamtheit eine Schwere auf, die eine Ausschreibung im SIS rechtfertigt.