Delinquenz und des planmässigen Zusammenwirkens mit A._____ und C._____ unter Ausnutzung ihrer Vertrauensposition eine erhebliche kriminelle Energie an den Tag gelegt. Es wurde ein erheblicher Deliktsbetrag erbeutet. Es ist auch davon auszugehen, dass die betrügerischen Handlungen ohne die Entdeckung noch weitergegangen wären. Entsprechend wird sie zu einer Freiheitsstrafe von 11 Monaten verurteilt, wobei das Obergericht ohne Geltung des Verschlechterungsverbots eine wesentlich höhere Freiheitsstrafe ausgefällt hätte (siehe dazu die Erwägungen zur Strafzumessung).