Diese wären bei gutem Willen ohne weiteres vermeidbar gewesen. Positiv zu würdigen ist immerhin, dass die Beschuldigte diese Schulden in regelmässigen Raten abbezahlt, wobei sie zu diesem Zweck auch Einschränkungen ihres Lebensstandards in Kauf zu nehmen scheint. Sie war zudem bis anhin nicht auf Sozialhilfe angewiesen. Insgesamt bestehen keine besonders intensive, über eine normale Integration hinausgehende Beziehungen sozialer, beruflicher und wirtschaftlicher Natur zur Schweiz.