Ab September 2021 engagierte sich die Beschuldigte zudem als Freiwillige ehrenamtlich im Asyl- und Flüchtlingsbereich (GA act. 69, 164). In dieser Funktion unterstützte sie Personen mit Migrationshintergrund bei der Integration (vgl. GA act. 73), wofür sie per Oktober 2022 eine positive Rückmeldung der Projektleitung erhielt (GA act. 164). Ab Februar 2022 engagierte sie sich zudem ehrenamtlich als freiwillige Fahrerin bei I._____. Für die damit verbundenen unregelmässigen Einsätze wurde ihr per Oktober 2022 ebenfalls ein gutes Zeugnis ausgestellt (GA act. 139; 193). Weitere ehrenamtliche Tätigkeiten, die sie schon vor Eröffnung der Strafuntersuchung ausgeführt hat, sind nicht aktenkundig.