Die Beschuldigte wurde mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Baden vom 14. Mai 2020 wegen Nichtabgabe von Ausweisen und/oder Kontrollschildern mit einer Geldstrafe von 10 Tagessätzen und einer Busse von Fr. 500.00 bestraft. Abgesehen davon weist sie keine eingetragenen Vorstrafen auf. Ausweislich der Akten wurde die Beschuldigte zudem in den Jahren 2009, 2012, 2017 und 2020 wegen verschiedener Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz jeweils mit Bussen belegt (MIKA act. 193, 202, 214, 262).