Die Beschuldigte konnte ihre Brustkrebserkrankung mittlerweile überwinden. Sie ist jedoch mutmasslich bis im Frühjahr 2025 noch auf die Einnahme von Medikamenten und auf eine zweimal jährlich stattfindende Kontrolle angewiesen. Abgesehen davon geht es ihr gesundheitlich gut (Protokoll Berufungsverhandlung S. 24, GA act. 187 und 193; UA act. 17 f.).