Die Beschuldigte absolvierte in Bosnien die Grundschule. Sie begann dort auch das Gymnasium, schloss es aber nicht ab. In der Schweiz absolvierte sie eine Ausbildung zur Gebäudefachfrau, die sie aber nach eigenen Angaben aufgrund ihrer Krebserkrankung noch nicht vollständig abschliessen konnte (GA act. 185; UA act. 18, Protokoll Berufungsverhandlung S. 22). Ab Februar 2007 arbeitete die Beschuldigte für die B._____ AG, wobei sie per Januar 2013 zur Objektmanagerin befördert wurde. Nachdem sie diese Stelle im Zuge der hier zu beurteilenden Straftaten verloren hatte, erhielt sie per April 2019 bei der Firma J._____ eine Festanstellung auf Stundenlohnbasis (GA act.