185). Die Beschuldigte ist ledig und kinderlos (GA act. 186). Während sie im Vorverfahren aussagte, sie sei seit 14 Jahren mit einem Partner zusammen, der in Bosnien lebe (UA act. 16), gab sie seit der erstinstanzlichen Verhandlung an, sich aktuell in keiner Beziehung zu befinden (GA act. 186, Protokoll Berufungsverhandlung S. 23). Die Mutter der Beschuldigten wohnt in Bosnien, ihr Vater und ihre beiden Halbgeschwister wohnen in der Schweiz (GA act. 185). Zu beiden Eltern unterhält die Beschuldigte ein gutes und zu ihren Halbgeschwistern und deren Familien ein sehr gutes Verhältnis (UA act. 17, Protokoll Berufungsverhandlung S. 24).