6.3.2. Die 36-jährige Beschuldigte wurde in Bosnien geboren (UA act. 17; GA act. 185) und kam erstmals 2006 im Alter von 19 Jahren im Rahmen eines durch den Vater beantragten Familiennachzuges in die Schweiz (UA act. 17; GA act. 185), weil ihre Mutter ab 2004 an psychischen Problemen litt und das Sorgerecht nicht mehr ausüben konnte (MIKA act. 174 ff.). Die Beschuldigte lebt mithin seit rund 17 Jahren hier und besitzt eine Niederlassungsbewilligung (UA act. 15; MIKA act. 189). Sie spricht Serbisch und Deutsch, wobei sie Serbisch als ihre Muttersprache bezeichnet (GA act. - 21 -