6.3. 6.3.1. Die Beschuldigte ist Staatsangehörige von Bosnien und Herzegowina. Sie hat mit dem gewerbsmässigen Betrug eine Katalogtat für eine obligatorische Landesverweisung gemäss Art. 66a Abs. 1 lit. c StGB begangen. Sie ist somit grundsätzlich für die Dauer von 5 bis 15 Jahren aus der Schweiz zu verweisen.