Ihre Familie und all ihre Freunde und Bekannten wohnten in der Schweiz. Angesichts ihrer schweren Krebserkrankung wäre ein Landesverweis mangels der Weiterführung der Krebstherapie nichts anderes als ein Todesurteil. Es sei von einem schweren Härtefall und einem verschwindend kleinen öffentlichen Interesse auszugehen (Berufungsbegründung S. 5 f., Plädoyer Berufungsverhandlung S. 8 ff.). - 20 -