Die Beschuldigte beantragt, es sei von einer Landesverweisung abzusehen. Für den Fall eines Schuldspruchs führt sie aus, sie sei hierzulande sozial und beruflich vorbildhaft integriert. Sie sei eine loyale, gewissenhafte und sehr fleissige Arbeitnehmerin, habe sich bereits vor der Tat ehrenamtlich engagiert und sei heute sehr aktiv bei der H._____ und bei I._____. Sie spreche tadellos Deutsch und engagiere sich enorm im Sinne des Gemeinwohles. In ihrer Heimat könnte sie wirtschaftlich und privat nicht Fuss fassen. Ihre Familie und all ihre Freunde und Bekannten wohnten in der Schweiz.