Leicht zu Gunsten der Beschuldigten wirkt sich aus, dass sie in einer aussergerichtlichen Vereinbarung mit der B._____ AG anerkannt hat, dieser einen Betrag von Fr. 16’000.00 zu schulden und diesen Betrag auch bereits bezahlt hat. Auch wenn die Wiedergutmachung eines schuldhaft verursachten Schadens an sich den Normallfall darstellt, so ist doch nicht zu verkennen, dass der B._____ AG damit ein möglicherweise mehrjähriger Rechtsstreit erspart geblieben ist.