438 und 442) und sie die ertrogenen Mittel namentlich dazu verwendete, sich Ferien sowie (zusammen mit A._____) ein schönes Auto für den Ausgang zu leisten (UA act. 404 und 447) und sich – ohne spielsüchtig zu sein (UA act. 450) – Glückspiele zu finanzieren (UA act. 438 f.), ist von einem sehr hohen Mass an Entscheidungsfreiheit auszugehen, denn je leichter es für sie gewesen wäre, das für sie fremde Vermögen der B._____ AG zu respektieren, desto schwerer wiegt die Entscheidung dagegen (BGE 117 IV 112 E.1; Urteil des Bundesgerichts 6B_91/2022 vom 18. Januar 2023 E. 3.4.3). - 17 -