Entsprechend höher ist die kriminelle Energie zu veranschlagen. Während sich nicht mehr zweifelsfrei feststellen lässt, von wem die Tatidee stammte, lässt sich doch konstatieren, dass die Beschuldigte die Begehung des Delikts organisiert hat (UA act. 444) und insgesamt den einen entscheidenden Tatbeitrag leistete, indem sie C._____ als Mittäterin gewann, mit dieser die erforderlichen Absprachen traf, die fiktiven Arbeitsstunden verbuchte und visierte sowie den von C._____ unrechtmässig bezogenen Lohn (teilweise) zurücknahm.