Es handelt sich um eine nicht zu bagatellisierende Summe (vgl. das bereits genannte durchschnittlich verfügbare Einkommen der Privathaushalte im Jahr 2017 von rund Fr. 6'984.00 pro Monat). Des Weiteren ist davon auszugehen, dass sich der Vorsatz der Beschuldigten auf eine noch grössere Deliktssumme bezogen hat und sie auch höhere Beträge angenommen hätte, wurde doch der verfügbare Betrag monatlich ausgeschöpft. Der Betrug wäre ohne die Entdeckung zudem mutmasslich weitergelaufen. Es darf folglich ohne Weiteres geschlossen werden, dass sich ihr Vorsatz auf eine erheblich - 16 -