Die Beschuldigte hat zusammen mit A._____ und C._____ erwirkt, dass die B._____ AG während rund vier Jahren zu hohe Löhne an C._____ ausbezahlt hat. Während sich der Schaden der B._____ AG auf insgesamt Fr. 50'785.00 (Lohnzahlungen und Sozialversicherungsbeiträge) beläuft, beträgt die Deliktssumme, welche die drei Tatbeteiligten gemeinsam erbeutet haben, mindestens Fr. 38'376.00. Zwar wurde die Deliktssumme bereits zur Begründung der Gewerbsmässigkeit herangezogen und sie darf damit im Sinne des Doppelverwertungsverbots nicht doppelt bewertet werden, dennoch ist die Höhe nicht unberücksichtigt zu lassen, da das geschützte Rechtsgut das Vermögen ist.