Die Beschuldigte hat sich vorliegend des gewerbsmässigen und somit eines qualifizierten Betrugs sowie der mehrfachen Falschbeurkundung schuldig gemacht, indem sie während rund vier Jahren fiktive Arbeitsstunden gebucht sowie visiert hat und so ihre Arbeitgeberin zu ungerechtfertigten Lohnauszahlungen in fünfstelliger Höhe veranlasst hat. Die so ertrogenen Gelder hat die Beschuldigte insbesondere auch zur Deckung von Auslagen verwendet, die sie ohne weiteres hätte vermeiden können. Der Strafrahmen reicht vorliegend bis zu einer Freiheitsstrafe von 10 Jahren; die Mindeststrafe beträgt sodann 90 Tagessätze Geldstrafe. Beides unterstreicht die abstrakte Tatschwere.