Hinzu kommt, dass sich zufolge Durchmischung von legalen und illegalen Mitteln im Allgemeinen ohnehin nicht mehr feststellen lässt, wofür die illegalen und legalen Einnahmen im Einzelnen verwendet wurden. Wesentlich ist, dass die Betrugshandlungen darauf ausgerichtet waren, regelmässige Zusatzeinnahmen zu generieren, die es der Beschuldigten erlauben sollten, die gesamten mit der damaligen Lebensführung verbundenen Kosten abdecken zu können. Die Täterschaft ertrog monatlich durchschnittlich Fr. 1'000.00, wobei C._____ der Beschuldigten monatlich durchschnittlich hätte Fr. 770.00 - 12 -