4.4. Die Beschuldigte hat sodann auch gewerbsmässig gehandelt. Sie hat über einen Zeitraum von rund vier Jahren monatlich betrügerische Handlungen vorgenommen. Die Taten dienten dazu, ihr legales Erwerbseinkommen aufzubessern, um neben den Kosten der normalen Lebenshaltung Leasingraten bezahlen und Privatkredite bedienen zu können, die sie aufgenommen hatte, um sich Ferien, Fahrzeuge, Mobiliar und die Teilnahme an Glückspielen zu finanzieren. Dem Umstand, dass es sich bei den Kosten für Ferien, Fahrzeuge und Glückspiele nicht um Lebenshaltungskosten im engeren Sinn handelt, kommt dabei keine entscheidende Bedeutung zu.