__ damit rechnen, dass ihr diese die unrechtmässig bezogenen Beträge zumindest teilweise zurückzahlen würde. Nachdem die Beschuldigte gegenüber ihrer Arbeitgeberin keinen Anspruch auf diese finanziellen Leistungen hatte und sie diese zur Deckung privater Auslagen verwenden wollte, handelte sie mit der Absicht, sich unrechtmässig zu bereichern. Damit ist der Betrugstatbestand auch in subjektiver Hinsicht erfüllt.