Die durch gefälschte Urkunden unterstützte und durch das Zusammenwirken von Personen verschiedener Hierarchiestufen bewirkte Täuschung war nicht leicht zu erkennen und flog entsprechend erst auf, als sowohl die Beschuldigte als auch A._____ ausgefallen waren und eine Stellvertretung zum Einsatz kam (GA act. 97). Unter diesen Umständen ist die Täuschung ohne weiteres als arglistig zu qualifizieren bzw. eine die Arglist ausschliessende Opfermitverantwortung zu verneinen. Die durch elektronische Verbuchung und Visierung von fiktiven Arbeitsstunden erfolgte Täuschung führte dazu, dass das Täuschungsopfer - 11 -