gezielt zu Nutzen (vgl. auch UA act. 396; UA act, 405 und 408, Protokoll Berufungsverhandlung S. 20 ff.), weil sie keine kritischen Rückfragen erwarten mussten, solange die für diese Objekte vorgegebene Gewinnmarge erhalten blieb. In diesen vergleichsweise intensiven, planmässigen und systematischen Vorkehrungen der Täterschaft ist eine eigentliche Inszenierung zu erblicken, die ebenfalls Arglist begründet.