Sodann bedurfte es der besonderen Stellung der Beschuldigten als Objektmanagerin auf mittlerer Hierarchiestufe, um die Reinigungskraft einem ihrer Objekte zuweisen und auf ihren Namen fiktive Stunden verbuchen zu können. Schliesslich war zur erfolgreichen Umsetzung des Tatplans die Mitwirkung des Gebietsleiters als Mitglied der übergeordneten Hierarchiestufe erforderlich, der das Gebietsvisum erteilen musste. Die Beschuldigte und A._____ machten sich zudem die gute Rentabilität der Objekte «F._____ AG» und «Berufsschule Q._____» gezielt zu Nutzen (vgl. auch UA act.