Die für eine Falschbeurkundung erforderliche allgemeingültige objektive Garantie für die Wahrheit der Erklärung hat sich aus der garantenähnlichen Stellung der Beschuldigten im Verhältnis zur B._____ AG ergeben bzw. aus der Tatsache, dass zwischen der Beschuldigten und der B._____ AG ein besonderes Vertrauensverhältnis bestanden hat. Diese garantenähnliche Stellung fusst auf der organisatorischen Stellung der Beschuldigten, zu deren Kernaufgaben als Objektmanagerin (vgl. UA act. 377) es gehörte, die Arbeitsstunden der von ihr in einem Objekt eingesetzten Mitarbeiter zu erfassen und auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen (vgl. UA act.