Kriterien der Gedankenerklärung und der Beständigkeit etwa BOOG, in: Basler Kommentar, StGB, 4. Aufl. 2019, N. 96 ff. zu Art. 110 Abs. 4 StGB). Die auf dem Datenträger verkörperten Erklärungen sind zum Nachweis dafür bestimmt und geeignet, dass die erfassten und visierten Arbeitsstunden effektiv geleistet wurden. Es ist von einer elektronischen Urkunde auszugehen, die von Art. 251 Ziff. 1 StGB ebenfalls erfasst wird.