Die so ertrogenen Gelder habe die Beschuldigte dazu verwendet, um namentlich Raten privater Kredite begleichen zu können. Der Schaden der B._____ AG belaufe sich auf insgesamt Fr. 50'785.00 und die Bereicherung der Beschuldigten und der beiden Mitbeteiligten auf insgesamt mindestens Fr. 38'376.00. Durch die Erfassung und Visierung von fiktiven Arbeitsstunden im Online-Tool habe sich die Beschuldigte der mehrfachen Urkundenfälschung (Falschbeurkundung) sowie des gewerbsmässigen Betrugs zum Nachteil der B._____ AG schuldig gemacht.