___ AG im Online-Tool im Wissen darum freigegeben, dass die betreffenden Stunden gar nicht geleistet worden seien. Die falschen Einträge im Online-Tool hätten die B._____ AG dazu veranlasst, C._____ zwischen September 2014 und Oktober 2018 irrtümlich zu hohe Löhne auszubezahlen. Diese habe einen Teil des unrechtmässig bezogenen Lohns mehrheitlich der Beschuldigten, einmalig an A._____, in bar abgeliefert, wobei die Beschuldigte die abzuliefernden Beträge jeweils berechnet habe. Die so ertrogenen Gelder habe die Beschuldigte dazu verwendet, um namentlich Raten privater Kredite begleichen zu können.