2. Der Präsident des Strafgerichts Aarau sprach die Beschuldigte mit Urteil vom 21. November 2022 im Sinne der Anklage schuldig und verurteilte sie zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 11 Monaten, Probezeit 3 Jahre, sowie einer Verbindungsbusse von Fr. 2'000.00, Ersatzfreiheitsstrafe 20 Tage. Gleichzeitig verwies er die Beschuldigte für die Dauer von 5 Jahren des Landes ohne Eintragung der Landesverweisung im Schengener Informationssystem (SIS).