6.3. [in Rechtskraft erwachsen] Der Beschuldigte wird verpflichtet, der Privatklägerin B._____ AG eine Parteientschädigung von Fr. 9'613.24 zu bezahlen, davon Fr. 7'237.02 in solidarischer Haftbarkeit mit der Beschuldigten C._____. Zustellung an: […] Hinweis zur Bedeutung der bedingt ausgesprochenen Strafe (Art. 44 Abs. 3 StGB)