Der Beschuldigte wird u.a. wegen gewerbsmässigen Betrugs schuldig gesprochen. Es handelt sich dabei nicht um Bagatellen, sondern um Straftaten, welche die öffentliche Sicherheit und insbesondere Ordnung tangieren. Entsprechend wird der Beschuldigte auch zu einer einjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Unter Berücksichtigung des langen Tatzeitraums weisen die Delikte sowohl einzeln als auch in ihrer Gesamtheit eine Schwere auf, die eine Ausschreibung im SIS rechtfertigt. Dass bei der Legalprognose eine Schlechtprognose verneint wurde, steht einer Ausschreibung der Landesverweisung im SIS nicht entgegen (vgl. zum Ganzen Urteil des Bundesgerichts 6B_1178/2019 vom 10. März 2021 E. 4).