von einem nicht mehr leichten Verschulden auszugehen. Entsprechend wird er zu einer Freiheitsstrafe von 12 Monaten verurteilt, wobei das Obergericht ohne Geltung des Verschlechterungsverbots eine wesentlich höhere Freiheitsstrafe ausgefällt hätte (siehe dazu die Erwägungen zur Strafzumessung).