Auch die Hochzeit hat in Nordmazedonien stattgefunden. Es ist damit ohne Weiteres davon auszugehen, dass er die notwendigen sprachlichen Kenntnisse für ein Leben in Nordmazedonien hat. Der Beschuldigte spricht daneben noch Serbokroatisch, Italienisch, Englisch und Deutsch (GA act. 394), sodass ihm auch diese sprachlichen Kenntnisse helfen können. Zudem ist er bestens mit der Kultur vertraut. Er hielt sich auch nach seiner Ausreise in die Schweiz ferienhalber regelmässig in Nordmazedonien auf (GA act. 395). Sein Vater lebte bis zu seinem Tod im Sommer 2023 in Nordmazedonien, wo der Beschuldigte ihn mit seiner Familie regelmässig besuchte.