Im Berufungsverfahren hat sich der Beschuldigte mit der B._____ AG geeinigt und eine Schadenersatzforderung von Fr. 30'000.00 anerkannt und eine ratenweise Bezahlung zugesichert. Ursprünglich hätten die Schulden rund Fr. 300'000.00 betragen (GA act. 397, Protokoll Berufungsverhandlung S. - 16 -