Gemäss seinen Angaben habe diese jedoch aktuell noch zu geringe Auftragszahlen, um davon zu leben, was jedoch zukünftig das Ziel sei. Er habe deshalb keinen Arbeitsvertrag mit der GmbH (Protokoll Berufungsverhandlung S. 14). Die Gründung der GmbH spricht somit nicht für seine wirtschaftliche Integration. Negativ ist die gesamte finanzielle Situation des Beschuldigten zu werten. Er hat gemeinsam mit seiner Ehefrau erhebliche Schulden angehäuft. Die Schulden belaufen sich auf rund Fr. 65'000.00 bis Fr. 67'000.00, wobei es sich überwiegend um Steuerschulden handle und diese in Raten abbezahlt würden. Im Berufungsverfahren hat sich der Beschuldigte mit der B.___