ff.). Die familiären Beziehungen erscheinen – auch gestützt auf die Aussagen der Ehefrau, D._____, anlässlich der Berufungsverhandlung (Protokoll Berufungsverhandlung S. 3 ff.) – intakt. Während der Sohn eine Lehre zum Gebäudereiniger absolvierte und danach eine Anstellung fand, besucht die Tochter die Oberstufe und werde im nächsten Jahr ihre Ausbildung als Fachangestellte Gesundheit beginnen. Die Ehefrau des Beschuldigten ist erwerbstätig (UA act. 5 ff.; GA act. 397, Protokoll Berufungsverhandlung S. 7). Sie wurde in Nordmazedonien geboren, kam jedoch noch vor dem Kindergartenalter in die Schweiz und wuchs in S.__