6.4. 6.4.1. Der heute 50-jährige Beschuldigte wurde in Prag (Tschechien) geboren. Als er ca. 4 Jahre alt war, kehrte er mit seiner Familie zurück nach Nordmazedonien, wo er nach eigenen Angaben bis ca. zum 16. Altersjahr verweilte, zu diesem Zeitpunkt brach er das Gymnasium ab. Danach reiste er zunächst zweimal gestützt auf eine jeweils sechsmonatige Arbeitsbewilligung in die Schweiz ein, wo er in einem Restaurant als Tellerwäscher arbeitete (UA act. 4 f.; GA act. 395, Protokoll Berufungsverhandlung S. 12 ff.). Ab September 1996 hielt sich der Beschuldigte dauerhaft in der Schweiz auf (GA act. 395; Akten Migrationsamt).