c StGB begangen, welche eine obligatorische Landesverweisung für 5 bis 15 Jahre zur Folge hat. Daran ändert nichts, dass sich ein Teil der betrügerischen Handlungen vor dem Inkrafttreten der Bestimmungen zur Landesverweisung per 1. Oktober 2016 zugetragen hat, denn in tatsächlicher Hinsicht steht fest, dass ein Grossteil der betrügerischen Handlungen des Beschuldigten, die Eingang in den Schuldspruch wegen gewerbsmässigen Betrugs genommen haben, nach dem 1. Oktober 2016 und somit nach Inkrafttreten der Bestimmungen zur Landesverweisung erfolgt sind. Es ist deshalb unabhängig von den vor dem 1. Oktober 2016 begangenen Betrugshandlungen von einem gewerbsmässigen Handeln gemäss Art.