Die Täterkomponente wirkt sich somit insgesamt leicht strafmindernd aus. Ihr hätte jedoch höchstens mit einer Reduktion der Strafe um zwei Monate Rechnung getragen werden können. Aufgrund des Verschlechterungsverbots bleibt es somit bei einer Freiheitsstrafe von 12 Monaten und der Verbindungsbusse von Fr. 2'000.00.