Sie bleiben damit ohne Auswirkungen auf die Verschuldensbewertung (vgl. Urteil des Bundesgerichts 6B_1327/2015 vom 16. März 2016 E. 4.2). Der Beschuldigte hätte mit seinem Einkommen und dem ungefähr gleich hohen Verdienst seiner Ehefrau (UA act. 7) in der Lage sein müssen, den normalen Bedarf der Familie zu decken. Allerdings lebte er über seinen Verhältnissen, indem er sich zusammen mit E._____ ohne Not ein «schönes Auto für den Ausgang» leistete und teilweise dem Glückspiel nachging. Unter diesen Umständen ist von einem sehr hohen Mass an Entscheidungsfreiheit auszugehen, denn je leichter es für ihn gewesen wäre, das für ihn fremde Vermögen der B.___