Leicht verschuldenserhöhend ist weiter zu berücksichtigen, dass der Beschuldigte bei der Tatbegehung mit zwei weiteren Personen – welche auf unterschiedlichen Hierarchiestufen tätig waren – zusammenwirkte, was eine durchdachte Vorgehensweise und eine gewisse Koordination erforderte. Entsprechend höher ist die aus dem bewussten Zusammenspiel der involvierten Personen resultierende kriminelle Energie zu veranschlagen. Im Vergleich zu E._____ und C._____ ist zudem verschuldensmässig zu berücksichtigen, dass der Beschuldigte diesen im Betrieb hierarchisch übergeordnet war.