Rechtsgut das Vermögen ist. Es handelt sich um eine nicht zu bagatellisierende Summe (vgl. das bereits genannte durchschnittlich verfügbare Einkommen der Privathaushalte im Jahr 2017 von rund Fr. 6'984.00 pro Monat). Des Weiteren ist davon auszugehen, dass sich der Vorsatz des Beschuldigten auf eine noch grössere Deliktssumme bezogen hat und er auch höhere Beträge angenommen hätte, wurde doch der verfügbare Betrag monatlich ausgeschöpft. Der Betrug wäre ohne die Entdeckung zudem mutmasslich weitergelaufen. Es darf folglich ohne Weiteres geschlossen werden, dass sich sein Vorsatz auf eine erheblich grössere Summe als die effektiv erbeutete Summe gerichtet hat.