Gemäss den unbestritten gebliebenen Feststellungen der Vorinstanz ertrog die Täterschaft während rund vier Jahren monatlich durchschnittlich Fr. 1'000.00, wobei C._____ E._____ und dem Beschuldigten monatlich durchschnittlich hätte Fr. 770.00 übergeben sollen. Nachdem C._____ ihrer Zusicherung anfänglich vollumfänglich nachgekommen war, hat sie mit der Zeit einen Teil der illegalen Einnahmen zur Deckung eigener Bedürfnisse zurückbehalten.