410), weswegen er nicht mehr in der Lage war, die Raten für das Auto zu bezahlen. Die finanzielle Situation des Beschuldigten und von E._____ verschlechterte sich sodann, nachdem sie mit dem Glückspiel angefangen hätten und das legale Einkommen zumindest teilweise dafür verwendeten (UA act. 410, 422 f.). Die Taten dienten somit dem Beschuldigten dazu, das legale Erwerbseinkommen aufzubessern, um neben den Kosten der normalen Lebenshaltung das gemeinsam mit E._____ angeschaffte (und ganz mehrheitlich von ihm genutzte [vgl. GA act. 384 ff., Protokoll Berufungsverhandlung S. 11 ff.]) Fahrzeug zu finanzieren und die aus dem Glückspiel resultierenden Verluste teilweise aufzufangen.