Der ihm zugekommene Betrag von monatlich durchschnittlich Fr. 256.00 sei bei seinem damaligen Durchschnittseinkommen von rund Fr. 6'800.00 netto viel zu gering, als dass er einen namhaften Beitrag zur Lebenshaltung habe leisten können, dieser Betrag habe lediglich 3.7% seines Gesamteinkommens ausgemacht. Auch wenn man die zeitweise Lohnpfändung zwischen Januar 2014 und Dezember 2016 vom Einkommen abziehe, mache der ertrogene Durchschnittsbetrag lediglich -5- 5.6% des Einkommens aus (Plädoyernotizen Berufungsverhandlung S. 1 f.).