Er bestreitet jedoch die Gewerbsmässigkeit des Betrugs und führt aus, dass der erwirtschaftete Betrag im Vergleich zu seinem damaligen Einkommen keinen «namhaften Teil der Lebenskosten» dargestellt hätte. Der ihm zugekommene Betrag von monatlich durchschnittlich Fr. 256.00 sei bei seinem damaligen Durchschnittseinkommen von rund Fr. 6'800.00 netto viel zu gering, als dass er einen namhaften Beitrag zur Lebenshaltung habe leisten können, dieser Betrag habe lediglich 3.7% seines Gesamteinkommens ausgemacht.